Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Klare Bedingungen im Web3 - rechtssicher formuliert, auf Blockchain-Technologie abgestimmt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden das rechtliche Fundament für euer Web3-Projekt. Wir unterstützen euch bei der Erstellung und Umsetzung von AGB, die eure Interessen schützen - in klarer Sprache, rechtssicher und individuell auf das Geschäftsmodell im Bereich Web3 zugeschnitten. Gut aufgesetzte Geschäftsbedingungen definieren eure Vertragsbeziehungen zu Nutzern und Partnern, legen Pflichten und Haftungsfragen fest und schaffen Vertrauen bei Kunden und Investoren. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten der Blockchain-Technologie, z.B. unveränderliche Transaktionen auf einem dezentralen Ledger, sowie den Einsatz von Tokens und NFTs. Auch Strukturen wie Smart Contracts, dezentrale Anwendungen (DApps) oder DAOs beziehen wir ein, damit eure AGB alle Aspekte eurer Web3-Anwendung rechtlich sauber abdecken.

Was sind AGB für Web3-Projekte?

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die ein Unternehmen für alle Vertragspartner einheitlich vorgibt. Web3 - oft auch als Web 3.0 bezeichnet - steht für die nächste Generation des Internets, geprägt durch Dezentralisierung und den Einsatz von Blockchain-Technologie. Web3-Anwendungen basieren auf verteilten Netzwerken statt zentralen Servern: Daten und Transaktionen werden dezentral in der Blockchain gespeichert, oft unter Nutzung von Krypto Werten wie Kryptowährungen oder digitalen Tokens (z.B. Ethereum). Nutzer agieren vielfach pseudonym über digitale Identitäten (Wallet-Adressen) statt über klassische Konten. Aufgrund dieser Besonderheiten benötigen Web3-Projekte angepasste AGB, um z.B. den Umgang mit Tokens, NFTs (Non-Fungible Tokens) und neuen Risiken klar zu regeln. Unsere Web3-AGB schaffen klare Regeln in einem innovativen Umfeld, damit alle Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen.

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Was wir bieten:

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Rechtliche Einordnung

Wir ordnen euer Vorhaben rechtlich ein und prüfen, ob eine einfache Standard-AGB genügt oder ob komplexere Klauseln erforderlich sind. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten gesetzlichen Vorschriften – von schweizerischem Privatrecht (z.B. Obligationenrecht) bis zu branchenspezifischen Vorgaben im Web3-Sektor. Zum Beispiel klären wir, ob besondere Regulierungen greifen (etwa Finanzmarktregeln bei Token-Transaktionen oder Krypto-Handel) und stellen sicher, dass eure AGB diese Anforderungen erfüllen. So bleibt kein rechtlicher Aspekt unbeachtet.
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Absicherung und Haftung

Innovative Web3-Geschäftsmodelle bringen neue Risiken mit sich. Wir legen besonderes Augenmerk auf Absicherung und Haftungsfragen. Im Web3 können Transaktionen unveränderlich (unwiderruflich) sein und digitale Vermögenswerte (Assets) in Sekunden den Besitzer wechseln. Gut formulierte Klauseln regeln, welche Risiken ihr und eure Nutzer tragen.
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Individualisierung

Die AGB-Klauseln werden exakt auf euer Web3-Projekt zugeschnitten. Wir berücksichtigen euer Geschäftsmodell (z.B. ob es um einen NFT-Marktplatz, einen DeFi-Service (DApp), eine DAO-Plattform oder eine Krypto-App geht) und alle relevanten Besonderheiten. Falls bereits Dokumente oder bestehende Geschäftsbedingungen vorhanden sind (z.B. alte Nutzungsbedingungen aus Web2-Zeiten), integrieren wir diese oder passen sie an die neuen Anforderungen der dezentralen Welt an. Das Resultat sind individuelle AGB, die genau zu eurem Produkt passen – kein unnötiger Ballast, keine Lücken.
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Beratung

Von der ersten Planung eures Web3-Projekts bis zur finalen Umsetzung der Plattform begleiten wir euch beratend mit juristischer Präzision. Wir beraten auch dabei, wie ihr eure AGB wirksam integriert (z.B. Hinweis beim Onboarding oder vor einer Transaktion) und was bei künftigen Änderungen oder neuen Features zu beachten ist.

Unsere Service-Pakete

Service-Paket 1:

Erstellung von Web3-AGB

Fixpreis ab CHF 1'500 (zzgl. MwSt.)

Was könnt ihr erwarten?
  • Erstgespräch: Wir klären eure geschäftlichen Anforderungen, euer Web3-Geschäftsmodell und die technischen Grundlagen (Blockchain, Token-System, etc.). Ihr erläutert uns, wie eure Plattform funktioniert – sei es eine NFT-Plattform, eine dApp oder ein anderes Web3-Produkt – damit wir alle relevanten Punkte erfassen.
  • Erstellung der AGB: Wir entwerfen individuell angepasste, rechtssichere AGB, die alle wichtigen Themen abdecken – von Nutzungsregeln und Zahlungsbedingungen bis hin zu Haftungsausschlüssen und Datenschutz. Dabei achten wir darauf, die Sprache verständlich zu halten, ohne an juristischer Präzision einzubüssen.
  • Feedback-Runde: Ihr erhaltet den AGB-Entwurf zur Durchsicht. In einer Feedback-Schleife besprechen wir eure Anmerkungen und nehmen bei Bedarf Feinabstimmungen oder Abweichungen vor, bis das Dokument perfekt passt.
Wie lange geht es?

In der Regel 1–2 Wochen, abhängig von Umfang und Komplexität eures Projekts.

An wen ist es gerichtet?

Startups, Unternehmen und NFT-Projekte im Web3-/Krypto-Bereich, die rechtssichere und auf ihr innovatives Geschäftsmodell zugeschnittene AGB benötigen, um ihre Geschäftsbeziehungen sauber zu regeln.

Was wird erreicht?
  • Rechtssicherheit: Minimierung rechtlicher Risiken durch einwandfrei formulierte AGB, selbst für neuartige Web3-Geschäftsmodelle. Klare Regeln schaffen Verlässlichkeit und schützen euer Unternehmen.
  • Effizienz: Ihr spart Zeit und Ressourcen, da wiederkehrende Bedingungen standardisiert in den AGB festgehalten sind – anstatt jedes Mal individuelle Verträge auszuhandeln.
  • Vertrauensbildung: Durch transparente und verständliche AGB stärkt ihr das Vertrauen von Nutzern, Partnern und Investoren in eure Plattform – ein wichtiger Faktor in der noch jungen Web3-Branche.

Service Paket 2:

Überprüfung und Anpassung bestehender Web3-AGB

Fixpreis ab CHF 1'000 (zzgl. MwSt.)

Was könnt ihr erwarten?
  • Erstgespräch: Wir besprechen eure aktuellen AGB und die Änderungen in eurem Projekt. Ihr teilt uns mit, welche Aspekte euch unsicher erscheinen, damit wir Schwerpunkte setzen können.
  • Überprüfung und Anpassung: Wir führen eine detaillierte Analyse eurer bestehenden AGB durch – insbesondere im Hinblick auf Web3-Besonderheiten, Rechtssicherheit und Aktualität. Dabei identifizieren wir rechtliche Schwächen, Lücken oder veraltete Klauseln. Anschliessend überarbeiten wir die AGB: Wir passen sie an neue gesetzliche Vorschriften oder Branchenstandards an, ergänzen fehlende Regelungen (z.B. zu Smart Contracts oder neuen Krypto-Features) und entfernen problematische Passagen. Ihr erhaltet einen Vorschlag mit allen Änderungen.
  • Feedback-Runde: Gemeinsam gehen wir die vorgeschlagenen Anpassungen durch. Ihr könnt Fragen stellen und weitere Wünsche äussern.
Wie lange geht es?

Je nach Umfang 1-2 Wochen.

An wen ist es gerichtet?

Startups und Unternehmen, die bereits AGB für ihr Web3-Produkt haben und diese auf den neuesten Stand bringen möchten. Wenn sich Vertragsbeziehungen geändert haben, neue Gesetze in Kraft traten oder eure Plattform neue Funktionen bietet, sorgt dieses Paket dafür, dass eure AGB weiterhin wirksam und vollständig sind.

Was wird erreicht?
  • Aktualisierung: Sicherstellung, dass eure AGB den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und mit den Entwicklungen eures Web3-Projekts Schritt halten. Eure Geschäftsbedingungen bleiben stets up-to-date.
  • Rechtssicherheit: Reduzierung rechtlicher Risiken durch aktualisierte und wirksame Klauseln. Ihr vermeidet Ungültigkeiten oder Grauzonen in euren AGB und handelt weiterhin auf solider juristischer Basis.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Klare und aktuelle Regeln verhindern Missverständnisse. Durch eindeutig formulierte AGB beugt ihr Konflikten mit Nutzern vor – sei es bei Zahlungsverzug, Haftungsfragen oder anderen kritischen Punkten.

Wie kann Vectra Advisors helfen?

Vectra Advisors sind eure erste Wahl für AGB für Web3-Projekte. Unsere LAWYERS+  unterstützen euch unkompliziert und pragmatisch bei jedem Anliegen. Nehmt mit uns Kontakt auf, um loszulegen!

Euer Ansprechpartner für dieses Thema:

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Alex Bardin, Legal Expert

Bucht einen unverbindlichen und kostenlosen Call mit uns:

FAQ: Häufige Fragen zu Web3-AGB

Web3 (auch Web 3.0 genannt) bezeichnet eine neue Internet-Generation, die auf Dezentralisierung und Blockchain-Technologie basiert. Anders als im zentralisierten Web2 werden Daten und Abläufe hier nicht von einer einzigen Plattform kontrolliert, sondern laufen über ein verteiltes Netzwerk (Distributed Ledger) von vielen Teilnehmern. Dadurch entfallen klassische Vermittler (Intermediären); Transaktionen werden direkt zwischen den Nutzern durchgeführt und in der Blockchain gespeichert. Nutzer treten oft nur mit pseudonymen digitalen Identitäten (etwa Adressen von Wallets) auf, anstatt mit Klarnamen und zentralen Benutzerkonten.

Diese veränderten Rahmenbedingungen machen eigene AGB für Web3-Projekte notwendig. In virtuellen Ökosystemen mit Tokens, Kryptowährungen und Smart Contracts müssen die Geschäftsbedingungen z.B. regeln, wie mit unwiderruflichen Transaktionen oder global verteilten Nutzern umgegangen wird. Typische Web2-AGB decken solche Punkte nicht ab. Kurz: Web3-AGB übersetzen die bewährten rechtlichen Grundprinzipien in die neue, dezentrale Umgebung – sie schaffen Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten in eurer Blockchain-basierten Anwendung gelten.

Grundsätzlich gelten für Web3-AGB die gleichen juristischen Leitplanken wie für jede AGB: Sie dürfen z.B. nicht gegen geltendes Recht verstossen oder Kunden unangemessen benachteiligen. Allerdings setzen Web3-Projekte oft andere Schwerpunkte. Dezentralisierung bedeutet, dass viele Prozesse automatisch und unumkehrbar ablaufen – AGB im Web3 müssen daher z.B. darauf eingehen, dass es keine manuellen Eingriffsmöglichkeiten oder traditionellen Zwischenhändler gibt. In einem zentralisierten System (Web2) kann ein Betreiber Transaktionen eventuell stornieren oder Nutzerdaten leicht zuordnen; im Web3 ist das anders. Daten und Werte werden dezentral in der Blockchain verwaltet, und Nutzer bleiben mitunter anonym.

Daher enthalten Web3-AGB häufig Klauseln, die man in herkömmlichen AGB weniger findet – etwa Hinweise auf die Risiken von Krypto-Transaktionen, Regelungen zum Umgang mit verlorenen Wallet-Schlüsseln oder Verantwortungsabgrenzungen bei Smart Contracts. Gleichzeitig darf in Web3-AGB nichts stehen, was im normalen Rechtsverkehr unzulässig wäre: Man kann also trotz innovativer Technologie nicht unbegrenzt von gesetzlichen Vorgaben abweichen. Unsere Erfahrung hilft euch, die Balance zu finden: AGB, die die Besonderheiten eures Web3-Geschäfts abbilden, dabei aber rechtlich einwandfrei und durchsetzbar bleiben.

Die genauen Inhalte hängen vom jeweiligen Projekt ab, aber typische Punkte sind zum Beispiel:

  • Leistungsbeschreibung: Was bietet eure Web3-Plattform konkret an und wie erfolgt die Leistungserbringung? (Etwa die Bereitstellung einer dezentralen Applikation (DApp), eines Marktplatzes oder die Ausführung von Smart Contracts.) Hier wird definiert, welche Dienste ihr liefert und welche technischen Voraussetzungen gelten.
  • Zahlungsbedingungen: Falls Zahlungen vorgesehen sind – z.B. beim Kauf eines NFT oder für Premium-Services – legen die AGB fest, wie bezahlt wird. Werden Preise in Fiat-Währung oder in Kryptowährung (etwa Ethereum) angegeben? Wann ist die Zahlung fällig, und was passiert bei Zahlungsverzug? Auch Gebühren, Abrechnungsintervalle und ähnliche Modalitäten gehören dazu.
  • Rechte und Pflichten der Nutzer: Die AGB legen fest, wozu der Kunde verpflichtet ist und was er darf. Zum Beispiel kann vorgeschrieben sein, dass der Nutzer nur eine eigene Kryptowährungs-Wallet verwenden und diese sicher verwahren muss, dass er wahrheitsgemässe Angaben macht und keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform verbreitet. Auch kann festgelegt werden, dass der Kunde sich mit den AGB einverstanden erklärt, bevor er die Plattform nutzt oder Transaktionen durchführt (Akzeptanz durch Klick auf „Ich stimme zu“).
  • Haftungsbeschränkungen und Risikohinweise: Um euer Risiko zu begrenzen, sollten die AGB regeln, für welche Fälle keine Haftung übernommen wird. Typisch ist z.B. der Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Verluste durch Umstände, die ausserhalb eures Einflussbereichs liegen. Bei Web3 kommen spezifische Risiken hinzu: Ihr könnt etwa festhalten, dass für Verluste durch Hackerangriffe, Bugs in Smart Contracts oder Ausfälle der Blockchain keinerlei Haftung übernommen wird. Wichtig ist, dass solche Klauseln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben (siehe dazu unten zur Haftung).
  • Kündigung und Rücktritt: Falls euer Angebot fortlaufende Leistungen umfasst (z.B. Abonnements in einem Web3-Service) oder wenn gesetzliche Widerrufsrechte eine Rolle spielen, sollten die AGB auch regeln, ob und wie eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. So wissen Nutzer, unter welchen Bedingungen sie die Nutzung beenden können und welche Fristen oder Konsequenzen gelten.
  • Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel: Schliesslich sollten die AGB angeben, welches Recht angewendet wird (z.B. Schweizer Recht oder deutsches BGB) und welcher Gerichtsstand im Streitfall gilt. Eine salvatorische Klausel darf nicht fehlen – sie stellt sicher, dass falls eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, die AGB im Übrigen weiterhin gelten. Dadurch wird verhindert, dass der gesamte Vertrag wegen einzelner Probleme hinfällig wird.

AGB – auch im Web3 – müssen korrekt in den Vertrag einbezogen werden, damit sie wirksam gelten. Das bedeutet: Der Nutzer (die Gegenpartei) muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Möglichkeit haben, von den AGB Kenntnis zu nehmen, und ihnen zustimmen. In Online-Anwendungen geschieht dies üblicherweise durch einen klaren Hinweis und eine aktive Zustimmung, z.B. einen Klick auf „Ich bin mit den AGB einverstanden“ im Registrierungs- oder Kaufprozess. Wichtig ist, dass die AGB in Textform zugänglich sind (etwa als abrufbarer Link oder PDF), damit der Vertragspartner sie speichern oder ausdrucken kann. Fehlt ein solcher Zustimmungsschritt, sind die AGB oft nicht wirksam in den Vertrag einbezogen – im Zweifel gelten dann nur die gesetzlichen Regeln. Deshalb unterstützen wir euch auch dabei, die AGB richtig in eurem Web3-Produkt zu platzieren (z.B. im Onboarding der App oder beim ersten Vertragsschluss), sodass eure Kunden die Regeln wirksam akzeptieren.

Web3-Projekte bewegen sich oft in einem technisch komplexen und finanziell dynamischen Umfeld – entsprechend wichtig ist es, Haftungsfragen sauber zu regeln. In euren AGB könnt ihr eure Haftung für bestimmte Risiken beschränken oder ausschliessen, soweit gesetzlich zulässig. So ist es üblich, festzulegen, dass für bestimmte Schäden keinerlei Haftung übernommen wird, etwa bei Verlusten von Krypto-Vermögenswerten durch Hackerangriffe, bei Fehlfunktionen der dezentralen Plattform oder bei drastischen Kursschwankungen von Kryptowährungen. Gleichzeitig dürft ihr die Haftung nicht grenzenlos ausschliessen: Gesetzlichen Vorschriften zufolge kann man z.B. für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden die Haftung nicht vertraglich abbedingen. Auch für Personenschäden haftet man immer. AGB-Klauseln, die dagegen verstossen, wären unwirksam. Daher formulieren wir Haftungsklauseln stets so, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten – sie decken typische Web3-Risiken ab (z.B. die Volatilität eines Assets oder die unveränderliche Ausführung von Transaktionen), ohne gegen zwingendes Recht zu verstossen. Wichtig ist auch, Nutzer deutlich auf besondere Risiken hinzuweisen (Stichwort: Risikohinweise), damit sie informiert Entscheidungen treffen können. Mit gut durchdachten Haftungsregeln schützt ihr euer Unternehmen, behaltet aber zugleich die Fairness gegenüber euren Nutzern im Blick.