Rechtliche Unterstützung beim Aktienkaufvertrag in der Schweiz

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Sichere Übertragung von Aktien – rechtlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll

Der Aktienkaufvertrag stellt die rechtliche Grundlage für den Verkauf von Aktien einer Aktiengesellschaft dar. Wir unterstützen euch bei der Gestaltung und Umsetzung eines Vertrags, der eure Interessen schützt – schriftlich, eindeutig und individuell auf die Art der Transaktion abgestimmt.

Was ist ein Aktienkaufvertrag?

Ein Aktienkaufvertrag ist eine schriftlich abgeschlossene Vereinbarung, mit der die Übertragung von Aktien zwischen Verkäufer und Käufer geregelt wird. Die Aktien gehen dabei mit all ihren Vermögens- und Mitwirkungsrechten des bisherigen Aktionärs auf den Käufer über – Zug um Zug mit der Zahlung des Kaufpreises. Ein klar formulierter Kaufvertrag schützt beide Parteien – vor allem bei späteren Konflikten hinsichtlich des Unternehmenswerts, der Gewährleistung oder der Mitwirkungspflichten. Die Festlegung von Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Haftungsklauseln und Garantien sind zentrale Bestandteile eines professionellen Vertrags.

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Was wir bieten:

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Rechtliche Einordnung

Wir prüfen, ob für eure Situation eine einfache oder komplexe Version des Aktienkaufvertrags sinnvoll ist, und berücksichtigen dabei alle Anforderungen nach Schweizer Recht, v.a. Gesellschaftsrecht.

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Verhandlung und Absicherung

Wir unterstützen Käufer und Verkäufer bei der Erstellung und Verhandlung der Vertragsinhalte – von Bedingungen, die erfüllt werden müssen, über Garantie- und Gewährleistungsklauseln bis zu den Vollzugsmodalitäten.
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Individualisierung

Jeder Vertrag wird auf die Transaktionsstruktur, den Unternehmenszweck und zusätzlich auf allfällige bestehende Regelungen, z.B. in den Statuten, abgestimmt.
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Beratung

Von der Absichtserklärung bis zum Erhalt der Aktien begleiten wir euch mit rechtlicher Präzision.

Unsere Service-Pakete

Service-Paket 1:

Erstellung eines Aktienkaufvertrags

Fixpreis ab CHF 1'000 (zzgl. MwSt.)

Was könnt ihr erwarten?
  • Individuelle Vertragsgestaltung: Festgelegt wird u. a. die Anzahl, der Preis pro Aktie, Haftung und Gewährleistungen, die Zahlungsmodalitäten und die Übertragung.
  • Garantie- und Haftungsklauseln: Absicherung hinsichtlich rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken.
  • Klare Formulierungen: Verständlich, juristisch korrekt und gestützt auf geltendes Recht.
  • Zustimmung der Gesellschaft: Wir prüfen, ob und wann eine Zustimmung (Generalversammlung, Verwaltungsrat) notwendig ist und beraten euch dazu.
Wie lange geht es?

In der Regel eine Woche, abhängig von Art und Umfang der Transaktion.

An wen ist es gerichtet?

Unternehmen, Gründer und Investoren, die Aktien verkaufen oder erwerben wollen.

Was wird erreicht?
  • Rechtssicherheit: Ein rechtlich einwandfreier Vertrag nach Schweizer Recht.
  • Risikominimierung: Schutz vor Nachforderungen oder unklaren Eigentumsverhältnissen.
  • Transparenz: Klare Regeln zu Kauf, Zahlung und Eigentumswechsel.
  • Strategische Grundlage: Der Aktienkauf dient als Startpunkt für Finanzierungsrunden oder Nachfolgeregelungen.

Service-Paket 2:

Überprüfung und Anpassung eines bestehenden Aktienkaufvertrags

Fixpreis ab CHF 800 (zzgl. MwSt.)

Was könnt ihr erwarten?
  • Dokumentenanalyse: Wir finden rechtliche Schwächen und schlagen gezielte Verbesserungen vor.
  • Aktualisierung: Anpassung an neue Preisverhandlungen, Verpflichtungen oder Strukturveränderungen.
  • Garantieprüfung: Welche Pflicht- und Garantieaussagen wurden vereinbart – und sind sie rechtlich haltbar?
  • Praxisorientierte Empfehlungen: Rechtliche Klarheit – auch bei komplexeren Konstellationen mit Dritten.
Wie lange geht es?

In der Regel 2–5 Werktage.

An wen ist es gerichtet?

Unternehmen oder Käufer von Aktien, die bestehende Verträge rechtlich prüfen oder nutzen möchten – z. B. in der Vorbereitungsphase einer Transaktion.

Was wird erreicht?
  • Klare Verträge: Festgehalten wird, was gilt – mit Blick auf die Pflicht, Aktien zu bezahlen, zu übertragen und die damit verbundenen Rechte.
  • Gestärkte Verhandlungsposition: Ihr handelt informiert – nicht im Blindflug.
  • Sicherstellung der Wirksamkeit: Alle erforderlichen Zustimmungen und Formvorgaben werden geprüft.
  • Effizienz: Ihr spart Zeit und Kosten und reduziert Risiken bereits bei der Umsetzung.

Wie kann Vectra Advisors helfen?

Vectra Advisors unterstützen euch mit Erfahrung und juristischer Expertise bei jedem Aktienkauf und -verkauf. Ob einfache Struktur oder komplexe Beteiligung mit mehreren Parteien – unsere LAWYERS+ beraten praxisnah, rechtssicher und lösungsorientiert.

Euer Ansprechpartner für dieses Thema:

alex bardin

Alex Bardin, Legal Expert

alisa burkhard

Alisa Burkhard, Legal Expert

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FAQ: Häufige Fragen über den Aktienkaufvertrag

Ein Aktienkaufvertrag ist ein zivilrechtlicher Kaufvertrag, mit dem Aktien einer Aktiengesellschaft von einem Verkäufer an einen Käufer übertragen werden. Die Übertragung der Aktien erfolgt schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Form, insbesondere gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts (OR) und des Gesellschaftsrechts.

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

Die Aktien gehen die vorhin genannten Vermögens- und Mitwirkungsrechte des bisherigen Aktionärs auf den Käufer über – Zug um Zug mit der Bezahlung des Kaufpreises.

Ja, es gibt Muster, die als Grundlage dienen können. Diese sollten jedoch immer individuell angepasst werden, z. B. hinsichtlich Beteiligungsverhältnissen, Haftung, Gewährleistung oder besonderen Vereinbarungen. Besonders bei Beteiligungen von Effektenhändlern oder Käufern über Wertpapiere sind weitergehende Klauseln üblich.

Eine gute Zusammenfassung eines typischen Aktienkaufvertrags umfasst folgende Inhalte:

  • Anzahl und Art der Aktien
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Zeitpunkt der Übertragung
  • Garantien des Verkäufers
  • Zustimmungspflichten oder Vorkaufsrechte
  • Rechtswahl und Gerichtsstand

Ein Notartermin ist beim Aktienkauf in der Schweiz in der Regel weder nötig noch möglich. Erst bei gewissen Strukturänderungen – z. B. bei Fusionen oder Kapitalerhöhungen – ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.