Ein starkes Produkt ist wichtig, aber es löst noch kein Absatzproblem. Genau darum geht es bei jeder guten Go-to-Market-Strategie: Sie legt fest, wie ein Startup seine Zielgruppe erreicht, welche Zielkunden zuerst angesprochen werden, wie die Positionierung aussieht und mit welcher Preisstrategie Marketing und Vertrieb tatsächlich auf dasselbe Ziel hinarbeiten. Ob ihr ein Produkt oder eine Dienstleistung lanciert, der Markt verzeiht selten Unschärfe. Wer ein Angebot ohne klare Marktlogik startet, riskiert Streuverlust, lange Sales-Zyklen und einen teuren Markteintritt.
Wer heute in der Schweiz Spenden gewinnen will, bewegt sich in einem anspruchsvollen Markt. Das Spendenvolumen bleibt hoch, gleichzeitig wird der Wettbewerb um Aufmerksamkeit, Vertrauen und finanzielle Unterstützung intensiver. Gerade deshalb ist Fundraising Beratung kein Luxus, sondern eine strategische Ressource. Eine Organisation, ein Verein, eine Stiftung oder eine NGO kann noch so engagiert arbeiten: Ohne klare Struktur, abgestimmte Kommunikation und eine saubere Mittelbeschaffung bleibt viel Potenzial ungenutzt. Hinzu kommt, dass digitale Instrumente zwar an Bedeutung gewinnen, in der Praxis aber nicht einfach die klassischen Kanäle verdrängen. In der Schweiz bleiben die persönlich adressierten Spendenbriefe stark, während die eigene Website und mobile Zahlungen im digitalen Bereich immer wichtiger werden.
Im Schweizer Unternehmensalltag ist der Businessplan oft weniger eine formale Pflicht, sondern ein Nachweis von Professionalität: Für eine Bankfinanzierung wird er häufig als Grundlage betrachtet, weil er das Vorhaben, die Eckzahlen und die Logik hinter Umsatz, Kosten, Investition und Liquidität transparent macht. Gleichzeitig gibt es Konstellationen, in denen ein Businessplan faktisch unverzichtbar wird, insbesondere wenn Fremd- und Eigenkapital beschafft werden soll oder wenn Investoren eine strukturierte Darstellung des Geschäftsmodells verlangen.
Wer in der Schweiz über Steuerberatung spricht, meint längst nicht nur das einmalige Ausfüllen der Steuererklärung. Gute Beratung beginnt viel früher. Sie setzt dort an, wo Steuern, rechtliche Strukturierung und wirtschaftliche Entscheidungen zusammenlaufen. Genau das macht das Thema im Alltag so relevant. Eine Privatperson, eine wachsende Unternehmung, Selbständige oder internationale Gruppen haben zwar sehr unterschiedliche Steueranliegen, bewegen sich aber alle im selben Grundsystem: Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer, die Kantone und Gemeinden erheben ihre eigenen direkten Steuern, und je nach Fall kommen weitere Steuerarten dazu. Natürliche Personen werden vor allem auf Einkommen und kantonal auf Vermögen besteuert, bei juristischen Personen stehen Gewinn und Kapital im Vordergrund.
Eine Unternehmensbewertung ist selten nur eine Rechenaufgabe, sondern eine nachvollziehbare Schätzung. Sie wird aus Finanzzahlen, Annahmen und einem klaren Zweck hergeleitet: Geht es um Nachfolge, Firmenübergabe, eine Firmenübernahme, eine Finanzierung oder eine Transaktion mit externen Investoren? Schon diese Ausgangslage beeinflusst, welche Bewertungsmethoden und Methoden zur Berechnung passend sind, wie tief die Berechnung gehen muss und wie gross der Aufwand für die Berechnung wird.
In vielen wachsenden Unternehmen übernimmt ein CFO längst mehr als Zahlenpflege. Er übersetzt Finanzen: Welche Produkte tragen wirklich, wo liegen Engpässe, wie sichern wir Liquidität, und welche Investitionen zahlen sich langfristig aus. Genau hier setzen Fractional CFO Services an. Statt eine teure Vollzeitstelle aufzubauen, holen sich Unternehmen einen externen CFO gezielt ins Haus, in einem Umfang, der zur Realität passt: stundenweise, projektbezogen oder als laufende Begleitung.
ESG ist in der Schweiz längst kein freiwilliges Zusatzthema mehr. Für viele Unternehmen ist es zu einer Governance-Frage geworden: Investoren, Kunden, Banken und Geschäftspartner erwarten zunehmend Transparenz, belastbare Nachhaltigkeitsaussagen und nachvollziehbare Prozesse im Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Parallel dazu hat sich auch das Gesellschaftsrecht weiterentwickelt. Seit der Aktienrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, können Generalversammlungen in der Schweiz nicht nur physisch, sondern auch hybrid oder vollständig virtuell durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Ein Investmentclub - oft auch Aktienclub genannt - ist ein Zusammenschluss von Privatanlegern, die ihr Kapital gemeinsam investieren und verwalten. In einem solchen Club zahlen die Mitglieder regelmässig (z. B. monatlich) einen bestimmten Betrag in eine gemeinsame Kasse ein, um damit gemeinsam Wertpapiere oder andere Anlagen zu kaufen. Durch dieses Bündeln von kleineren Anlagebeträgen erreichen die Mitglieder eine bessere Risikostreuung und können Mindestanlagesummen erreichen, die für Einzelne zu hoch wären. Gleichzeitig profitieren sie von degressiven Gebühren bei Banken (höheres Ordervolumen senkt meist die Gebühren) und vom gegenseitigen Austausch von Wissen und Know-how über Finanzmärkte. Viele Investmentclubs dienen neben den finanziellen Zielen auch dem geselligen Erfahrungsaustausch - etwa regelmässige Club-Meetings, in denen Anlagestrategien diskutiert werden. Somit bieten Investmentclubs gerade Einsteigern, Studenten oder Hobby-Investoren eine Gelegenheit, fundierte Entscheidungen zu treffen und von der Gruppe zu lernen.
Ein Personalreglement ist in vielen Schweizer Unternehmen ein zentrales Instrument, um einheitliche Regeln und Richtlinien für das Arbeitsverhältnis festzuhalten. Doch was genau steckt dahinter, und warum lohnt es sich, ein solches Reglement zu haben? In diesem Blogbeitrag geben wir einen umfassenden Überblick, erklären die wichtigsten Inhalte und zeigen praxisnah, worauf grössere Unternehmen (aber auch internationale Firmen mit Niederlassungen in der Schweiz) achten sollten.
Ob Startup, kleines KMU oder grosser Betrieb: In der Schweiz gehört die Lohnbuchhaltung zu den Aufgaben, die besonders sorgfältig erledigt werden sollten. Denn hier geht es nicht nur um die monatliche Abrechnung der Löhne, sondern auch um rechtliche Pflichten: die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung, die Meldungen an die Ausgleichskasse oder die Quellensteuer bei Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung.