GmbH gründen in der Schweiz: Schritt für Schritt

Wollt Ihr ein Unternehmen gründen und eure Geschäftsidee in eine GmbH verwandeln? Die Gründung eurer GmbH erfordert eine sorgfältige Planung und die Erledigung aller notwendigen Formalitäten. Die Wahl der passenden Unternehmensform ist besonders wichtig, da sie langfristige Auswirkungen auf Haftung und Steuern hat. Beim Gründungsprozess müssen verschiedene Dokumente eingereicht und Genehmigungen eingeholt werden. Mit der richtigen Vorbereitung gelingt es, die GmbH einfach und effizient ins Leben zu rufen.

In unserem Guide erfahrt Ihr alles zur GmbH-Gründung. Legt los und macht eure Vision zur Realität!

Einführung in die GmbH und ihre Voraussetzungen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in der Schweiz eine weitverbreitete Rechtsform, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv ist. Eine GmbH gründen zu wollen, ist eine beliebte Option, da diese Rechtsform Merkmale von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften vereint. Eine Voraussetzung für die Firmengründung ist, dass mindestens eine natürliche oder juristische Person beteiligt ist.

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, und die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingezahlten Kapital.

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Damit ist das Risiko auf die Höhe der Einlagen begrenzt, was für viele Gründer einen entscheidenden Vorteil darstellt. Zudem beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens 20.000 Franken, was zur Absicherung des Unternehmens dient. Wer eine GmbH gründen möchte, sollte sich frühzeitig über die notwendigen Schritte informieren.

Passt die GmbH für euer Unternehmen?

Die Entscheidung, ob eine GmbH die richtige Rechtsform für euer Unternehmen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die zu berücksichtigen sind:

✅ Vorteile:

  • Geringes Grundkapital: Für die Firmengründung einer GmbH ist ein Kapital von mindestens 20.000 Franken erforderlich, was sie für viele Gründer attraktiv macht. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist dies eine geringe Einstiegshürde.
  • Beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt. Dies bietet den Vorteil, dass das Privatvermögen der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz geschützt ist.
  • Freie Namenswahl: Der Firmenname ist grundsätzlich frei wählbar, solange „GmbH“ enthalten ist, was individuelle Markenbildung ermöglicht.
  • Einfacher Gründungsprozess: Eine GmbH kann von nur einer Person gegründet werden, was den Gründungsprozess vereinfacht.
  • Einfache Umwandlung: Die Möglichkeit, eine GmbH ohne Liquidation in eine AG umzuwandeln, bietet Flexibilität für zukünftige Wachstumspläne. Dies erleichtert den Übergang zu einer anderen Rechtsform, falls das Unternehmen expandiert.

❌ Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten: Die Kosten für die Gründung einer GmbH sind höher als z.B. bei einer Einzelfirma.
  • Öffentliche Informationen: Angaben zu Gesellschaftern, Kapital und Einlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar. Der Eintrag ins Handelsregister ist zudem obligatorisch.
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die GmbH Gründung erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, einschliesslich der Führung von Protokollen, Gesellschafterversammlungen und der Einreichung von Steuerformularen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge für die Gesellschafter an, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann.
  • Steuerliche Aspekte: Eine GmbH gründen bedeutet auch, steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. Sie wird steuerlich anders behandelt als andere Unternehmensformen und ist unter anderem zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtet.

Nach dem Abwägen der Vor- und Nachteile einer GmbH habt Ihr das Gefühl, dass diese Rechtsform nicht ganz zu euren Bedürfnissen passt? Dann könnte eine Aktiengesellschaft (AG) die bessere Wahl für euch sein. Mehr Informationen zur Aktiengesellschaft findet Ihr in unserem Blog.

Gründungskosten und Dauer

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Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?

Die Kosten für die Firmengründung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die notarielle Beurkundung der Statuten und die Gebühren für die Eintragung im Handelsregister sind unvermeidliche Ausgaben. Hinzu kommen ggf. rechtliche Unterstützung zur Erstellung der Gründungsdokumente sowie Beratung zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Eine sorgfältige Planung hilft, die Gründung GmbH effizient und kostensparend durchzuführen.

Zudem ist die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Schweizer Bank häufig erforderlich, um das Stammkapital einzuzahlen. In einigen Fällen kann eine Beglaubigung bestimmter Dokumente nötig sein. Insgesamt können die Gründungskosten somit etwa zwischen CHF 2’000 und CHF 5’000 liegen.

Wie lange dauert der Gründungsprozess?

Die Dauer des Gründungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann jedoch in der Regel bis zu sechs Wochen dauern, bis alle Formalitäten abgeschlossen sind und die GmbH beim Handelsregister eingetragen ist. Die genaue Dauer kann variieren, je nachdem, wie schnell die notwendigen Dokumente vorliegen und die Behörden arbeiten.

Checkliste zur Gründung einer GmbH in der Schweiz

Vorbereitung

Zunächst wird eine Geschäftsidee entwickelt und ein Business-Plan erstellt. Danach folgt die Aufstellung eines Finanzierungsplans sowie die Wahl eines Firmennamens, der den Zusatz «GmbH» enthält. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Mindeststammkapital von CHF 20’000 verfügbar ist. Bevor Ihr eure GmbH gründet, solltet Ihr euch zudem über die rechtlichen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren.

Einzahlung des Stammkapitals

Das Stammkapital von mindestens CHF 20’000 wird auf ein Geschäftskonto bei einer Bank überwiesen, und eine Bestätigung über die erforderliche Einzahlung wird ausgestellt. Das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung der Handelsregistereintragung kann für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Organe bezeichnen

Bei der Gründung der Gesellschaft müssen grundsätzlich drei Organe benannt werden: die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und ggf. die Revisionsstelle.

  • Die Gesellschafterversammlung entscheidet, was mit dem Gewinn passiert, genehmigt den Jahresbericht und wählt die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung, die von der Versammlung gewählt wird, kann aus den Gründern oder Drittpersonen bestehen.
  • Die Geschäftsführung einer GmbH wird meist von den Gesellschaftern oder von ihnen bestimmten Personen übernommen. Diese Geschäftsführer leiten das Unternehmen, vertreten es nach aussen und erfüllen gesetzliche sowie administrative Aufgaben.
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  • Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden: eine Bilanzsumme von CHF 20 Millionen, ein Umsatzerlös von CHF 40 Millionen oder durchschnittlich 250 Vollzeitstellen. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, reicht in der Regel eine eingeschränkte Revision aus. Zudem können die Gesellschafter einstimmig auf eine Revision verzichten, sofern keine gesetzlichen oder statutarischen Gründe dagegen sprechen.

Statuten

Es sind die Statuten festzuhalten, die u. a. den Firmensitz, den Zweck, die Geschäftsführung und das Stammkapital festlegen.

Eintragung ins Handelsregister

Nachdem ein Notar die Gründungsurkunde öffentlich beurkundet und die Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen beglaubigt hat, wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Nach erfolgreicher Eintragung im Handelsregister erhält man den Handelsregisterauszug, der den offiziellen Nachweis der Existenz der GmbH darstellt. Damit ist auch die Haftung bei GmbH klar geregelt, da die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihres eingebrachten Kapitals haften.

Weitere Anmeldungen

Unter Umständen sind Anmeldungen bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, Pensionskasse) und den Steuerbehörden erforderlich. Je nach Branche können bestimmte Genehmigungen oder die amtliche Beglaubigung der Unterschrift notwendig sein. Eine frühzeitige Klärung der Pflichten wird empfohlen, um Nachteile der GmbH zu vermeiden.

Insgesamt bietet die GmbH viele Vorteile wie die begrenzte Haftung und das geringe Stammkapital. Es sind aber auch einige Nachteile zu berücksichtigen, wie höhere Gründungskosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Einzelunternehmen oder einer einfachen Gesellschaft. Ob sie die richtige Unternehmensform ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz bietet insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zahlreiche Vorteile. Mit einem Mindestkapital von CHF 20’000 und der beschränkten Haftung der Gesellschafter ist die GmbH eine attraktive Rechtsform.

Der Gründungsprozess umfasst die Entwicklung einer Geschäftsidee, die Erstellung eines Businessplans, die Wahl eines Firmennamens mit dem Zusatz „GmbH“ und die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Sperrkonto. Anschliessend müssen die Organe der Gesellschaft benannt, die Statuten festgelegt und die Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über weitere erforderliche Anmeldungen, beispielsweise bei Sozialversicherungen oder Steuerbehörden, zu informieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Die Wahl der Rechtsform sollte stets auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens abgestimmt sein.

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Alex Bardin, Legal Expert

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