Aktiengesellschaft Gründen

vectra document

Mit unserem umfassenden Service zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) unterstützen wir euch bei jedem Schritt, um eure Unternehmensgründung schnell, rechtssicher und effizient zu gestalten.

Von der Planung und rechtlichen Beratung bis hin zur erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister – wir sorgen dafür, dass eure Gründung rechtssicher und unkompliziert verläuft.

Firmengründung bei einer AG im Detail

Die Gründung einer AG in der Schweiz bietet eine solide Rechtsform für Unternehmen, die Haftung beschränken und Kapital beschaffen möchten. Eine AG ist eine juristische Person, bei der das minimale Aktienkapital für die Gründung CHF 100'000 beträgt. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Anteile beschränkt, was das Privatvermögen schützt. Die Gründung umfasst Schritte wie die Erstellung der Statuten, die Beurkundung durch einen Notar und den Eintrag ins Handelsregister. Mit Vectra Advisors erhaltet ihr umfassende Unterstützung bei der Strukturierung, Erstellung der Gründungsurkunde, der Kapitalaufbringung und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Unser Team begleitet euch durch jeden Schritt, damit eure AG-Gründung reibungslos verläuft und euer Unternehmen auf einer stabilen Basis starten kann.

vectra advisors

Was wir bieten:

null

Kick-off und Beratung

Unsere Rechtsexperten erläutern euch den Gründungsprozess und besprechen die wichtigsten Parameter wie die Wahl der Firma, die Kapitalstruktur und die strategische Ausrichtung der AG. 
null

Vorbereitung der Gründungsunterlagen

Wir bereiten alle notwendigen rechtlichen Dokumente vor, einschliesslich der Statuten und der Gründungsurkunde.  
null

Notarielle Beurkundung und Eintragung

Wir organisieren die notarielle Beurkundung und kümmern uns um die Eintragung eurer AG im Handelsregister. 
null

Weitere Services nach Vereinbarung

Wird zusätzlich z.B. ein Aktionärbindungsvertrag, andere Verträge oder weitergehende Beratung zu spezifischen Themen benötigt? Wir stellen gerne ein individuelles, zusätzliches Service-Paket für euch zusammen. 

Was ihr erwarten könnt:

Umfassende Beratung

Auf einem Kick-off-Call erklären wir die wichtigsten Punkte zur AG und zum Gründungsprozess.

Rechtssichere Unterlagen

Wir erstellen individuell angepasste Gründungsunterlagen, die Rechtssicherheit bieten und auf die Bedürfnisse eures Unternehmens zugeschnitten sind.

Individuelle Begleitung

Wir begleiten euch Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess, inklusive Organisation der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister. 

Klare Preise

Ein Fixpreis in Höhe von
CHF 850
(zzgl. MwSt.)
(exkl. Notariats- und Handelsregistergebühren).

Wie lange geht es?

  • In der Regel 2 Wochen bis zur notariellen Beurkundung, und danach in der Regel 2-3 Wochen bis zur Eintragung. 

An wen ist es gerichtet?

  • Unternehmer und Gründer, die eine AG gründen möchten, unabhängig von der Branche. 
  • Start-ups und Investoren, die eine rechtssichere und flexible Unternehmensform für Wachstum und Investitionen suchen. 

Was wird erreicht?

  • Schnelle und reibungslose Gründung eurer AG mit minimalem Aufwand. 
  • Rechtssichere Struktur für den Geschäftserfolg. 
  • Kosteneffizienz und Zeitersparnis durch professionelle Begleitung und Beratung während des gesamten Gründungsprozesses. 

Wie kann Vectra Advisors helfen?

Vectra Advisors sind eure erste Wahl für eine AG-Gründung. Unsere LAWYERS+ unterstützen euch unkompliziert und pragmatisch bei jedem Anliegen. Nehmt mit uns Kontakt auf, um loszulegen!

Euer Ansprechpartner für dieses Thema:

alex bardin

Alex Bardin, Legal Expert

alisa burkhard

Alisa Burkhard, Legal Expert

Bucht einen unverbindlichen und kostenlosen Call mit uns:

FAQ: Häufige Fragen zur AG Gründung

Die Gründung einer AG benötigt mindestens einen Aktionär. Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein.

Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die AG vertreten können. Diese Person muss jedoch keine Gründerin sein.

Die Generalversammlung der Aktionäre ist das wichtigste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie entscheidet unter anderem über die Wahl des Verwaltungsrats, die Genehmigung der Jahresrechnung und die Festlegung der Statuten.

Der Verwaltungsrat übernimmt zentrale, nicht übertragbare Aufgaben. Dazu gehören die strategische Führung der Gesellschaft, die Organisation der internen Abläufe, die Ernennung und Überwachung der Geschäftsleitung sowie die Erstellung des Geschäftsberichts.

Ein weiteres Organ der AG ist die unabhängige Revisionsstelle. Sie überprüft die Buchhaltung jährlich auf Korrektheit und erstellt einen Bericht, der der Generalversammlung vorgelegt wird. Viele AGs müssen jedoch nicht zwingend eine Revisionsstelle bezeichnen.

Vorteile: Die Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen ist einer der wesentlichen Vorteile einer Aktiengesellschaft, da die Haftung der Aktionäre auf das Aktienkapital begrenzt bleibt.

Aktien, als Gesellschaftsanteile, können unkompliziert übertragen werden, wobei vertragliche oder statutarische Einschränkungen möglich sind. Darüber hinaus geniesst die AG in der Regel eine hohe Kreditwürdigkeit, und die Eigentumsverhältnisse können auf Wunsch anonym bleiben.

Nachteile: Zu den Nachteilen einer Aktiengesellschaft gehört, dass der Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten oder strafbarem Verhalten mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann.

Zudem sind mindestens CHF 100’000 Gründungskapital erforderlich, davon müssen bei der Gründung CHF 50’000 einbezahlt werden. Generell müssen mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals liberiert sein. Es können auch Sacheinlagen als Kapital eingezahlt werden.

Die AG-Gründung ist mit formellen Anforderungen verbunden, was Kosten verursacht. So muss eine neue AG ins Handelsregister eingetragen werden. Die öffentliche Beurkundung ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung.

Weiterhin führt die sog. Doppelbesteuerung dazu, dass sowohl der Gewinn und das Kapital der AG als auch das Einkommen (z. B. Dividenden) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden.

Der erhöhte Verwaltungsaufwand für Buchhaltung, Protokolle, Berichte und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben kann ebenfalls eine Herausforderung darstellen.

Wichtige Schritte bei der Gründung sind die Einzahlung des Aktienkapitals auf ein Sperrkonto, die Erstellung der Statuten, die öffentliche Beurkundung der Gründung und der Handelsregistereintrag.

Eine AG entsteht erst mit dem Eintrag beim Handelsregisteramt und ist ab diesem Zeitpunkt rechtlich wirksam. Dieser Eintrag markiert den offiziellen Abschluss des Gründungsprozesses und verleiht der AG ihre juristische Persönlichkeit.

Erst ab diesem Zeitpunkt kann die AG Verträge abschliessen, rechtlich handeln und ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister stellt sicher, dass die Gründung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und öffentlich einsehbar ist.

Die AG kann unter gewissen Voraussetzungen speziellen Bestimmungen unterliegen.

So sind Aktiengesellschaften gemäss den im Obligationenrecht zur Buchhaltung verpflichtet. Ab einem gewissen Schwellenwert unterliegt eine AG z.B. der ordentlichen Revision (unter anderen Voraussetzungen, z.B. wenn sie mehr als 10 Vollzeitstellen hat).

Mit unseren Rechtsexperten stellen wir sicher, dass eure zukünftige AG allen Erfordernissen des Obligationenrechts stand hält.

Die Wahl der Rechtsform hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Die AG bietet Vorteile wie Haftungsbeschränkung und hohe Kreditwürdigkeit, während andere beliebte Rechtsformen wie die GmbH weniger Startkapital erfordern. Zusammen mit der GmbH gehört die AG zu den meist verwendeten Rechtsformen für Unternehmen.

Möglich ist auch die Einzelfirma. Sie ist einfacher zu gründen, die Inhaberin haftet jedoch mit ihrem Privatvermögen.

Ist die GmbH für euch die bessere Wahl? Mehr zur GmbH Gründung findet Ihr hier.