Vectra Advisors sind eure erste Wahl für eine AG-Gründung. Unsere LAWYERS+ unterstützen euch unkompliziert und pragmatisch bei jedem Anliegen. Nehmt mit uns Kontakt auf, um loszulegen!

Mit unserem umfassenden Service zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) unterstützen wir euch bei jedem Schritt, um eure Unternehmensgründung schnell, rechtssicher und effizient zu gestalten.
Von der Planung und rechtlichen Beratung bis hin zur erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister – wir sorgen dafür, dass eure Gründung rechtssicher und unkompliziert verläuft.
Firmengründung bei einer AG im Detail
Die Gründung einer AG in der Schweiz bietet eine solide Rechtsform für Unternehmen, die Haftung beschränken und Kapital beschaffen möchten. Eine AG ist eine juristische Person, bei der das minimale Aktienkapital für die Gründung CHF 100'000 beträgt. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Anteile beschränkt, was das Privatvermögen schützt. Die Gründung umfasst Schritte wie die Erstellung der Statuten, die Beurkundung durch einen Notar und den Eintrag ins Handelsregister. Mit Vectra Advisors erhaltet ihr umfassende Unterstützung bei der Strukturierung, Erstellung der Gründungsurkunde, der Kapitalaufbringung und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Unser Team begleitet euch durch jeden Schritt, damit eure AG-Gründung reibungslos verläuft und euer Unternehmen auf einer stabilen Basis starten kann.

Was ihr erwarten könnt:
Umfassende Beratung
Rechtssichere Unterlagen
Individuelle Begleitung
Klare Preise
CHF 850
(zzgl. MwSt.)
(exkl. Notariats- und Handelsregistergebühren).
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FAQ: Häufige Fragen zur AG Gründung
Die Gründung einer AG benötigt mindestens einen Aktionär. Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein.
Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die AG vertreten können. Diese Person muss jedoch keine Gründerin sein.
Die Generalversammlung der Aktionäre ist das wichtigste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie entscheidet unter anderem über die Wahl des Verwaltungsrats, die Genehmigung der Jahresrechnung und die Festlegung der Statuten.
Der Verwaltungsrat übernimmt zentrale, nicht übertragbare Aufgaben. Dazu gehören die strategische Führung der Gesellschaft, die Organisation der internen Abläufe, die Ernennung und Überwachung der Geschäftsleitung sowie die Erstellung des Geschäftsberichts.
Ein weiteres Organ der AG ist die unabhängige Revisionsstelle. Sie überprüft die Buchhaltung jährlich auf Korrektheit und erstellt einen Bericht, der der Generalversammlung vorgelegt wird. Viele AGs müssen jedoch nicht zwingend eine Revisionsstelle bezeichnen.
Vorteile: Die Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen ist einer der wesentlichen Vorteile einer Aktiengesellschaft, da die Haftung der Aktionäre auf das Aktienkapital begrenzt bleibt.
Aktien, als Gesellschaftsanteile, können unkompliziert übertragen werden, wobei vertragliche oder statutarische Einschränkungen möglich sind. Darüber hinaus geniesst die AG in der Regel eine hohe Kreditwürdigkeit, und die Eigentumsverhältnisse können auf Wunsch anonym bleiben.
Nachteile: Zu den Nachteilen einer Aktiengesellschaft gehört, dass der Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten oder strafbarem Verhalten mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann.
Zudem sind mindestens CHF 100’000 Gründungskapital erforderlich, davon müssen bei der Gründung CHF 50’000 einbezahlt werden. Generell müssen mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals liberiert sein. Es können auch Sacheinlagen als Kapital eingezahlt werden.
Die AG-Gründung ist mit formellen Anforderungen verbunden, was Kosten verursacht. So muss eine neue AG ins Handelsregister eingetragen werden. Die öffentliche Beurkundung ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung.
Weiterhin führt die sog. Doppelbesteuerung dazu, dass sowohl der Gewinn und das Kapital der AG als auch das Einkommen (z. B. Dividenden) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden.
Der erhöhte Verwaltungsaufwand für Buchhaltung, Protokolle, Berichte und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben kann ebenfalls eine Herausforderung darstellen.
Wichtige Schritte bei der Gründung sind die Einzahlung des Aktienkapitals auf ein Sperrkonto, die Erstellung der Statuten, die öffentliche Beurkundung der Gründung und der Handelsregistereintrag.
Eine AG entsteht erst mit dem Eintrag beim Handelsregisteramt und ist ab diesem Zeitpunkt rechtlich wirksam. Dieser Eintrag markiert den offiziellen Abschluss des Gründungsprozesses und verleiht der AG ihre juristische Persönlichkeit.
Erst ab diesem Zeitpunkt kann die AG Verträge abschliessen, rechtlich handeln und ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister stellt sicher, dass die Gründung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und öffentlich einsehbar ist.
Die AG kann unter gewissen Voraussetzungen speziellen Bestimmungen unterliegen.
So sind Aktiengesellschaften gemäss den im Obligationenrecht zur Buchhaltung verpflichtet. Ab einem gewissen Schwellenwert unterliegt eine AG z.B. der ordentlichen Revision (unter anderen Voraussetzungen, z.B. wenn sie mehr als 10 Vollzeitstellen hat).
Mit unseren Rechtsexperten stellen wir sicher, dass eure zukünftige AG allen Erfordernissen des Obligationenrechts stand hält.
Die Wahl der Rechtsform hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Die AG bietet Vorteile wie Haftungsbeschränkung und hohe Kreditwürdigkeit, während andere beliebte Rechtsformen wie die GmbH weniger Startkapital erfordern. Zusammen mit der GmbH gehört die AG zu den meist verwendeten Rechtsformen für Unternehmen.
Möglich ist auch die Einzelfirma. Sie ist einfacher zu gründen, die Inhaberin haftet jedoch mit ihrem Privatvermögen.
Ist die GmbH für euch die bessere Wahl? Mehr zur GmbH Gründung findet Ihr hier.