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Unsere Services zur GmbH-Gründung bieten euch umfassende Unterstützung bei jedem Schritt des Prozesses.
Von der Planung und rechtlichen Beratung bis hin zur erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister – wir sorgen dafür, dass eure Gründung rechtssicher und unkompliziert verläuft.
GmbH einfach erklärt
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine beliebte Rechtsform in der Schweiz, um Unternehmen gründen zu können. Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie bietet eine Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit, da die persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000 und wird in Stammanteile mit einem Nennwert aufgeteilt. Die GmbH unterliegt festen gesetzlichen Regelungen und muss im Handelsregister eingetragen werden, um juristisch als eigenständige Rechtspersönlichkeit zu gelten.
Die Firmengründung erfolgt durch die Eröffnung eines Sperrkontos zwecks Einzahlung des Stammkapitals, die Erstellung der Statuten und der öffentlich beurkundeten Gründungsdokumente durch einen Notar sowie durch Abhalten der Gründungsversammlung. Nach der Eintragung im Handelsregister beginnt die GmbH als Unternehmen (juristische Person) mit Rechtspersönlichkeit zu existieren. Diese Rechtsform ist ideal für Unternehmer, die eine Firma gründen möchten und eine sichere Alternative zur Einzelfirma, aber weniger Komplexität als eine Aktiengesellschaft (AG) bevorzugen.

Was ihr erwarten könnt:
Umfassende Beratung
Rechtssichere Unterlagen
Individuelle Begleitung
Klares Pricing
CHF 850
(zzgl. MwSt.)
(exkl. Notariats- und Handelsregistergebühren).
Wie lange geht es?
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Was wird erreicht?
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FAQ: Häufige Fragen zur GmbH
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die besonders in der Schweiz für KMU geeignet ist. Sie bietet den Vorteil, dass die persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist, wodurch das Privatvermögen geschützt bleibt. Zudem kann die GmbH mit einem Stammkapital von mindestens CHF 20’000 gegründet werden, was sie im Vergleich zur AG günstiger macht.
Eine GmbH entsteht durch die Eröffnung von einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank zwecks Einzahlung des Stammkapitals, die Erstellung der Statuten, die notarielle Beurkundung der Gründungsversammlung und die Eintragung im Handelsregister. Die GmbH muss mindestens einen Gesellschafter haben, das Stammkapital von CHF 20’000 aufbringen und eine Firma (Firmenname) wählen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus der Kosten der notariellen Beurkundung, der Eintragung im Handelsregister, der Eröffnung eines Geschäftskontos und den administrativen Aufwänden zusammen. Je nach Kanton und Umfang betragen die Kosten in der Regel mehrere tausend Franken.
Nach der Gründung muss die GmbH bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein Anmeldeformular einreichen und die Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten der GmbH bezahlen.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH und fällt wichtige Entscheidungen, wie die Wahl der anderen Organe, darunter die Mitglieder des Verwaltungsrates. Unter Umständen unterliegt die GmbH der ordentlichen oder eingeschränkten Revision. Die Generalversammlung ist auch für die Wahl der zuständigen Revisionsstelle verantwortlich.
Ein Nachteil der GmbH sind die höheren Gründungskosten und der administrative Aufwand im Vergleich zur Einzelfirma. Zudem sind die Gesellschafter verpflichtet, ihre Beteiligungen und Funktionen öffentlich zu machen, da diese im Handelsregister publiziert werden sollen. Dies kann die Anonymität im Vergleich zu anderen Rechtsformen einschränken.
Ja, Personen im Ausland können eine GmbH gründen. Jedoch muss mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz die GmbH mit ihrer Unterschrift vertreten können. Zudem gelten besondere Regeln beim Erwerb von Grundstücken durch die GmbH.