Vectra Advisors sind eure erste Wahl für die Implementierung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Unsere LAWYERS+ unterstützen euch pragmatisch und effizient bei jedem Anliegen. Nehmt Kontakt mit uns auf, um loszulegen!

Mit unserem umfassenden Service zur rechtlichen Beratung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen unterstützen wir euch dabei, ein attraktives und individuell optimiertes Beteiligungsmodell für eure Mitarbeitende zu entwickeln.
Von der Auswahl des passenden Modells über die Erstellung der notwendigen Verträge und Richtlinien bis hin zur Implementierung – wir sorgen dafür, dass euer Beteiligungsmodell den gesetzlichen Anforderungen entspricht und effizient umgesetzt wird.
Rund um die Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen, in dem sie tätig sind. Dies kann durch Aktien, Optionen, virtuelle Anteile oder Erfolgsbeteiligungen erfolgen. Ziel ist es, Mitarbeitende stärker an das Unternehmen zu binden, ihre Motivation zu steigern und sie am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen. Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm steigert nicht nur die Motivation und Bindung eurer Mitarbeitenden, sondern verbessert auch die Unternehmensperformance durch langfristige Anreize. In Zeiten des Fachkräftemangels und eines dynamischen Arbeitsmarktes können Beteiligungen in Form von Aktien, Employee Stock Options (ESOP) oder Virtual Stock Option Plans (VSOP) ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
- Motivation und Bindung: Mitarbeitende, die am Unternehmen beteiligt sind, sind oft motivierter und loyaler.
- Wirtschaftliche Basis: Eine solide Beteiligungsstrategie stärkt die finanzielle Struktur des Unternehmens und kann ein interessanter Lohnbestandteil sein.
- Nachteil: Bei einer Sperrfrist kann der Mitarbeitende die Anteile nicht sofort verkaufen.

Was ihr erwarten könnt:
Umfassende Beratung
Rechtssichere Unterlagen
Individuelle Begleitung
Klares Pricing
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FAQ: Häufige Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung
Eine Mitarbeiterbeteiligung ist ein Modell, bei dem Mitarbeitende oder Arbeitnehmer direkt oder indirekt am Unternehmen beteiligt werden – z. B. durch Aktien, virtuelle Anteile oder eine Erfolgsbeteiligung wie eine jährliche Gewinnbeteiligung. Sie werden so zu Anteilseignern des Unternehmens oder profitieren abhängig vom Unternehmensergebnis, wenn das Unternehmen Gewinn macht. Ziel ist es, Motivation, Bindung und Mitverantwortung zu stärken. In den folgenden Abschnitten erklären wir weitere Details zur Mitarbeiterbeteiligung.
In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle, darunter effektive Aktienzuteilung (anderswo Belegschaftsaktie genannt), virtuelle Aktienzuteilung oder Bonussysteme. Die Besteuerung hängt von der Art der Beteiligung ab und ob es sich um geldwerte Vorteile oder erfolgsabhängige Zahlungen handelt.
Je nach Beteiligungsmodell kann eine Änderung der Statuten und ein Notartermin erforderlich sein. In manchen Fällen reicht eine rein arbeitsvertragliche Regelung aus.
Die Besteuerung hängt von der Art der Beteiligung und den festgelegten Bedingungen ab. Wir können euch helfen, die steuerlichen Konsequenzen abzuklären.
Steigerung der Motivation und Loyalität: Mitarbeitende, die am Unternehmen beteiligt sind, fühlen sich stärker mit dem Unternehmen verbunden und engagieren sich intensiver für dessen Erfolg.
Wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmenserfolg: Mitarbeitende können durch Aktien oder Erfolgsbeteiligungen direkt vom Gewinn, d.h. von einer Wertsteigerung des Unternehmens profitieren.
Attraktivität für Fachkräfte: Unternehmen mit Beteiligungsmodellen können qualifizierte Fachkräfte gewinnen und langfristig an sich binden.
Förderung unternehmerischen Denkens: Mitarbeitende übernehmen mehr Verantwortung, was sich positiv auf die Innovationskraft und Produktivität des Unternehmens auswirken kann.
Komplexe steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen: Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen variiert je nach Land und Modell, was eine genaue Planung erfordert.
Verwaltungsaufwand: Die Implementierung und Verwaltung von Beteiligungsmodellen erfordert oft zusätzliche Ressourcen und Prozesse.
Finanzielle Risiken für Mitarbeitende: Je nach Modell kann es zu Einkommen („Dry Income“) kommen, das besteuert wird, ohne dass tatsächlich Liquidität zur Verfügung steht.
Motivationseffekt kann variieren: Nicht alle Mitarbeitenden sehen eine langfristige Beteiligung als Anreiz; für manche sind direkte Gehaltsanpassungen attraktiver.
Bindung an das Unternehmen: Während eine Beteiligung die Loyalität stärken kann, könnte sie auch als Einschränkung wahrgenommen werden, insbesondere bei Sperrfristen oder Exit-Klauseln.
Mitarbeiterbeteiligung funktioniert im Grundsatz so: Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit, eine festgelegte Anzahl Aktien zu einem reduzierten Preis oder kostenlos zu erwerben – entweder sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn z. B. bestimmte Meilensteine erreicht wurden. Bei Erfolg behalten sie ihre Anteile, bei Kündigung können Rückgabeklauseln greifen.
In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle – z. B. ESOP, VSOP oder direkte Aktienprogramme. Die Modelle und Besteuerung hängen stark davon ab, ob es sich um materielle Mitarbeiterbeteiligungen (mit echtem Besitz von Aktien) oder virtuelle Modelle handelt. Beteiligungen gelten als Arbeitsentgelt und müssen entsprechend versteuert werden, wenn festgelegte Bedingungen zutreffen.
Die Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups wird meist über virtuelle Modelle oder optionale Aktienkäufe geregelt, z. B. durch ESOPs. Sie eignet sich besonders, um motivierter und loyaler zu machen, denn Startups können meist kein hohes Gehalt an Arbeitnehmer zahlen, aber Anteile versprechen, wenn das Unternehmen später erfolgreich ist.
Ein gutes Beteiligungsmodell hilft, Mitarbeitende zu gewinnen, an das Unternehmen zu binden und den Einsatz ihrer Mitarbeitenden zu steigern. Beteiligte übernehmen oft mehr Verantwortung und denken wie Unternehmer – das wirkt sich positiv auf Verlust und Gewinn aus.
Ein ESOP bei nicht-Aktiengesellschaften (zum Beispiel GmbH) ist grundsätzlich möglich, erfordert aber oft eine Veränderung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Statuten und die genaue Regelung von Stimmrechten bei Entscheidungen. Ein Notartermin kann erforderlich sein, wenn neue Anteile ausgegeben oder übertragen werden.
Oft ist die Beteiligung bereits im Arbeitsvertrag als Hinweis enthalten – meist folgt jedoch eine vertraglich garantierte separate Vereinbarung. Eine rein arbeitsvertragliche Regelung ist unüblich, da es sich um gesellschaftsrechtlich relevante Vorgänge handelt.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Mitarbeitenden Beteiligungen gewähren – allerdings meist unter festgelegten Bedingungen, wie Seniorität, Leistung oder Verfügbarkeit von Anteilen. Die Beteiligung kann auch als Bestandteil der Gesamtvergütung gestaltet werden.
Neben der vertraglichen Ausgestaltung sind steuerliche Fragen, die Veränderung der Statuten bzw. des Gesellschaftsvertrags, mögliche Notartermine und die Auswirkungen auf Stimmrechte und Besitzverhältnisse zu prüfen (Letztere können u.a. Informations- und Mitentscheidungsrechte mit sich ziehen).


