-
Ausarbeitung eines juristisch wasserdichten Lizenzvertrags
-
Einräumung ausschliesslicher oder einfacher Nutzungsrechte (z. B. Software oder Schutzrechte).
-
Festsetzung von Lizenzgebühren, Umsatzbeteiligung oder Einmalzahlungen.
-
Integrierte Regelungen zu Haftung, Gewährleistung, Unterlizenzen, Dauer und räumlichen Beschränkungen.

Benötigt ihr professionelle Vertragsunterstützung beim Lizenzvertrag?
Wir schaffen Rechtssicherheit – ob bei der Erstellung oder Überprüfung eures Lizenzvertrags nach schweizerischem Recht.
Warum ein rechtlich sauberes Lizenzgeschäft entscheidend ist
Ein Lizenzvertrag regelt wesentliches wie Nutzungsrechte, Lizenzgegenstand, Lizenzgebühren und Haftung. Ob Software, Marken, Patente oder andere gewerbliche Schutzrechte – sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer haben klare Rechte und Pflichten. Denn ohne präzise Vereinbarung drohen finanzielle und rechtliche Risiken bei Lizenzübertragung, ausschliesslichen Nutzungsrechten oder Unterlizenzen.
Gerade in der Schweiz sind bestimmte Arten von Lizenzverhältnissen bei urheberrechtlichen Lizenzverträgen oder im Umgang mit Endbenutzern gesetzlich geregelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist zudem wichtig, dass die Zahlung von Lizenzgebühren sowie die Einräumung von Rechten des Lizenzgebers und Lizenznehmers vertraglich sauber festgelegt sind. Die Vergütung des Urhebers muss angemessen erfolgen, und auch die Vorschriften des Wettbewerbsrechts sind bei exklusiven Lizenzarten zu beachten. Ein rechtssicherer Vertrag schützt beide Parteien - Lizenznehmer wie Lizenzgeber - und sichert die Nutzung von Software und anderen gewerblichen Schutzrechten langfristig ab.

Unsere Service-Pakete
Service-Paket 1:
Vertragsausfertigung - Erstellung eines Lizenzvertrages
ab CHF 2'000 (zzgl. MwSt.)
In der Regel 5-7 Arbeitstage, abhängig von Komplexität, Lizenzart und Anzahl der Vertragspartner.
Ideal für Unternehmen, Start-ups, Softwareanbieter, Verlage oder Rechteinhaber, die erstmals eine Lizenz vergeben oder eine bestehende Vorlage professionell ausarbeiten lassen möchten
-
Rechtssicherheit: Minimierung rechtlicher Risiken bei der Nutzung, Vergabe oder Übertragung von Lizenzen durch klare, rechtsgültige Vertragsbestimmungen.
-
Vertragsklarheit: Verständliche und eindeutig formulierte Lizenzverträge, die Rechte, Pflichten und Nutzungsgrenzen für beide Parteien klar regeln.
-
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen, einschliesslich kartellrechtlicher Vorschriften, Registereintragungen und urheberrechtlicher Bestimmungen im Rahmen des schweizerischen Rechts.
Service-Paket 2:
Erstellung eines Term Sheets für Wandelanleihen
ab CHF 500 (zzgl. MwSt.)
-
Detaillierte Prüfung eines bestehenden Lizenzvertrags, unabhängig davon, ob es sich um Software, Marken, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte handelt.
-
Analyse der eingeräumten Nutzungsrechte (z. B. einfache oder ausschliessliche Lizenz), Lizenzarten, Befugnisse zur Lizenzübertragung und Unterlizenzvergabe.
-
Kontrolle der Lizenzgebühren, Zahlungskonditionen, Umsatzbeteiligung sowie der wirtschaftlichen Angemessenheit der Vergütung.
-
Prüfung sämtlicher Regelungen zu Haftung, Gewährleistung, territorialer Geltung, Vertragsdauer sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Je nach Umfang und Komplexität in der Regel 3–5 Arbeitstage.
Geeignet für Unternehmen, Agenturen, Rechteinhaber oder Lizenznehmer, die einen bestehenden Lizenzvertrag rechtlich absichern oder vor Vertragsunterzeichnung überprüfen lassen möchten
-
Rechtssicherheit: Reduktion von Haftungsrisiken und vertraglichen Schwachstellen durch fundierte juristische Analyse.
-
Vertragsklarheit: Klare Empfehlungen zur sprachlichen, strukturellen und rechtlichen Optimierung im Lizenzvertrag.
-
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Sicherstellung, dass der Lizenzvertrag den geltenden rechtlichen Anforderungen der Schweiz entspricht.
Wie kann Vectra Advisors helfen?
Vectra Advisors sind eure erste Wahl für die Erstellung von Lizenzverträge. Unsere LAWYERS+ unterstützen euch unkompliziert und pragmatisch bei jedem Anliegen. Nehmt mit uns Kontakt auf, um loszulegen!
Euer Ansprechpartner für dieses Thema:
Bucht einen unverbindlichen und kostenlosen Call mit uns:
FAQ: Häufige Fragen über den Lizenzvertrag
Eine ausschliessliche Lizenz räumt dem Lizenznehmer alleinige Rechte ein, selbst der Lizenzgeber darf sie nicht selbst nutzen. Bei der einfachen Lizenz sind beide Seiten weiterhin zur Nutzung berechtigt.
Die Lizenzgebühr muss der wirtschaftlichen Nutzung entsprechen und kann einmalig, periodisch oder umsatzabhängig erfolgen.
Nicht unbedingt. Für die rechtliche Wirksamkeit einer Lizenz genügt in vielen Fällen eine schriftliche Vereinbarung (Lizenzvertrag) zwischen den Parteien. Das gilt auch bei ausschliesslichen Lizenzen. Eine Eintragung im Register ist jedoch dann sinnvoll, wenn die Lizenzwirkung auch gegenüber Dritten eindeutig nachgewiesen werden soll, etwa zur Absicherung bei einem Inhaberwechsel oder im Streitfall.
Nur wenn vertraglich festgelegt. Häufig müssen Befugnisse zur Unterlizenz ausdrücklich eingeräumt sein. Auch kartellrechtliche Vorschriften und räumliche Beschränkung sind zu beachten.
Haftung und Gewährleistung müssen klar geregelt werden. Der Lizenzgeber garantiert in Bezug auf die Lizenz, dass Schutzrechte bestehen und gültig sind. Fehlen diese, können Rücktritt, Schadensersatz oder Nachlizenzierungsgespräche die Folge sein.
Beim Abschluss im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten oft strengere Anforderungen an Klarheit, Form und Vollständigkeit eines Lizenzvertrags. Besonders wenn ein ausschliessliches Nutzungsrecht eingeräumt wird oder bei bestimmten Arten von Lizenzen, muss der Vertrag die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigen.
Die Nutzung durch Endbenutzer oder gewerbliche Nutzer erfordert zudem eine präzise Formulierung der Rechte. Auch wenn bestimmte Pflichten des Lizenznehmers nicht explizit in den Lizenzvertrag aufgenommen werden, können sie rechtlich relevant sein. Eine ordentliche Prüfung stellt sicher, dass die Lizenz ordnungsgemäss übertragen werden kann und die Vergütung des Urhebers angemessen erfolgt.


