So gelingt die Umwandlung einer GmbH in eine AG: Services für Unternehmen

Die Entscheidung, eine GmbH in eine AG umzuwandeln, erfordert sorgfältige Planung und strategisches Vorgehen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Unternehmen diesen Schritt erfolgreich meistern können.

Die Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) kann ein bedeutender Schritt für jedes Unternehmen sein. Mit dieser Veränderung werden nicht nur neue Möglichkeiten eröffnet, sondern auch erweiterte rechtliche, finanzielle und organisatorische Anforderungen gestellt. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der Umwandlung einer GmbH in eine AG ein, erläutern die Vorteile und Risiken und geben euch praktische Tipps für den Prozess.

Was bedeutet die Umwandlung einer GmbH in eine AG?

Die Umwandlung einer GmbH in eine AG ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) überführt wird. Bei der Umwandlung GmbH in AG bleibt die bestehende Gesellschaft in ihrer Struktur unverändert, lediglich die Rechtsform ändert sich. Es erfolgt keine Rechtsnachfolge und keine Übertragung von Rechtsbeziehungen. Was bedeutet das konkret? Bestehende Verträge bleiben bestehen und alle Rechte und Pflichten gehen auf den neuen Rechtsträger über.

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Dieser Schritt wird häufig aus strategischen Gründen durchgeführt, etwa um Investoren zu gewinnen, das Eigenkapital zu erweitern oder die Aktien des Unternehmens später an der Börse zu platzieren. Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Warum eine GmbH in eine AG umwandeln?

Die Wahl zwischen AG und GmbH kann schwierig ausfallen. Falls sich Anforderungen ändern, kann eine gegründete GmbH dennoch später in eine AG gewandelt werden. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Unternehmen eine Umwandlung in eine AG vollziehen.

Vorteile einer AG im Vergleich zur GmbH

Zwei Personen erstellen einen Umwandlungsbericht zur Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft für höheres Ansehen
  1. Zugang zum Kapitalmarkt: Eine AG kann in der Regel einfacher Eigenkapital aufnehmen, da es mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt, Aktien an Investoren zu verteilen. Für die Umwandlung in eine AG sind mindestens CHF 100’000 erforderlich, welches das Aktienkapital darstellt.
  2. Attraktivität für Investoren: Viele institutionelle Investoren bevorzugen die Struktur einer AG, da sie im Gegensatz zur GmbH nicht als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind und somit ihre Anonymität behalten. Zudem haften Aktionäre nur bis zur Höhe ihres Aktienwerts mit ihrem persönlichen Vermögen.
  3. Erhöhung der Glaubwürdigkeit: Eine AG wird oft als stabiler und professioneller wahrgenommen, insbesondere im internationalen Geschäftsumfeld. Sie hat in der Regel ein höheres Ansehen als eine GmbH.
  4. Übertragbarkeit der Anteile: Die Übertragung von Stammanteilen ist bei einer GmbH in der Regel aufwendiger als bei einer AG, bei der Aktien leichter handelbar sind.

Trotz der Vorteile bleibt die Frage: GmbH oder AG? Für kleinere Unternehmen mag die GmbH aufgrund geringerer Anforderungen sinnvoller sein. Grössere Unternehmen profitieren dagegen oft von der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.

Wie läuft die Umwandlung GmbH in AG ab?

Die Umwandlung erfordert eine Reihe von Schritten, die mit präziser Planung und rechtlichem Know-how durchgeführt werden müssen. Diese werden nachfolgend aufgeführt.

1. Erstellung eines Umwandlungsplans, Umwandlungsberichts und einer Umwandlungsbilanz

Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan (Geschäftsführung) der GmbH muss einen Umwandlungsplan erstellen. Der Plan muss einen vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestinhalt aufweisen.

Ein zentrales Thema des Umwandlungsplans ist die Wahrung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter. Im Umwandlungsplan ist die Gesellschaft vor und nach der Umwandlung zu beschreiben.

In den meisten Fällen ist ein Umwandlungsbericht erforderlich, der die Umwandlung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erläutert und begründet. KMU können unter bestimmten Bedingungen darauf verzichten. Der Umwandlungsbericht muss schriftlich sein und einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen.

Die der Umwandlung zugrunde liegende Bilanz ist ein wesentliches Dokument, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Diese Bilanz dient als Basis für die Beurteilung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft und ist entscheidend für die Durchführung der Umwandlung.

2. Prüfung der Dokumente zur Umwandlung

In der Regel ist eine Umwandlungsprüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten erforderlich. Die Revisionsgesellschaft muss bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt sind, insbesondere die Wahrung der Rechtsstellung der Gesellschafter. Bei einer Umwandlung von einer GmbH in eine AG ist zu prüfen, ob die Gründungsvorschriften für die AG erfüllt sind. KMU können unter bestimmten Bedingungen auf die Prüfung verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen.

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3. Beschlussfassung über die Umwandlung

Die Gesellschafterversammlung der GmbH muss der Umwandlung zustimmen. Der Umwandlungsbeschluss ist die Genehmigung des Umwandlungsplans. Sofern die Umwandlung eine Nachschusspflicht oder eine andere persönliche Leistungspflicht einführt, bedarf der Umstrukturierungsbeschluss der Zustimmung aller Aktionäre, die davon betroffen sind. Der Beschluss ist öffentlich zu beurkunden durch einen Notar.

4. Eintragung ins Handelsregister

Sobald der Umwandlungsbeschluss vorliegt und alle Bedingungen erfüllt sind, muss die Umwandlung beim Handelsregister eingetragen werden.
Für die neue Gesellschaftsform der AG sind die notwendigen Belege für eine Neugründung einzureichen, dazu gehören:

  • Die angenommenen Statuten der neuen Aktiengesellschaft.
  • Ein Protokoll über die Konstituierung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans.
  • Eine Annahmeerklärung der Revisionsstelle oder eine Verzichtserklärung hinsichtlich der eingeschränkten Revision.

Die Handelsregisterämter verlangen in der Regel einen ordentlichen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung, sofern die umzuwandelnde Gesellschaft auf die Erstellung eines Umstrukturierungsberichts und eine Prüfung verzichtet.

Die Umwandlung wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam.

Herausforderungen und Risiken der Umwandlung

Die Umwandlung ist mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:

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  • Bewertung und Kapitaldeckung: Eine korrekte Bewertung des Unternehmens ist entscheidend, um die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter zu wahren. Es muss sichergestellt sein, dass die Gründungsvorschriften der neuen Rechtsform eingehalten und das erforderliche Kapital vollumfänglich gedeckt ist. Eine Gesellschaft mit einer Kapitalunterdeckung kann sich nicht in eine andere Gesellschaft mit ebenfalls ungedecktem Kapital umwandeln. Inadequate information from the shareholders or an incorrect restructuring report can lead to responsibility claims.
  • Formale Anforderungen und Dokumentation: Der Umwandlungsbeschluss muss öffentlich beurkundet werden, was zusätzlichen Aufwand verursacht. Ein Umwandlungsbericht und eine Prüfung sind erforderlich, auch wenn es für KMU Erleichterungen gibt. Mangelhafte Informationen der Gesellschafter oder ein fehlerhafter Umstrukturierungsbericht können zu Verantwortlichkeitsansprüchen führen.
  • Anfechtung und Verantwortlichkeit: Die Umwandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, z.B. bei Mängeln des Umwandlungsplans oder des Umwandlungsbeschlusses. Zudem können Fehler im Umwandlungsverfahren zu Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber den handelnden Organen führen. Das Fehlen einer öffentlichen Beurkundung des Umwandlungsbeschlusses kann zur Ungültigkeit des Beschlusses führen.

Kapitalerhöhung

Zunächst muss oft eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, da für eine AG ein Mindestkapital von CHF 100’000 erforderlich ist, anders als bei der Gründung einer GmbH. Davon müssen mindestens CHF 50’000 oder 20% einbezahlt sein.

Die Schritte zur Kapitalerhöhung sind:

  • Kapitaleinzahlung: Die Gesellschafter zahlen das Kapital auf ein gesperrtes Bankkonto ein oder wandeln frei verwendbare Eigenmittel (z.B. Gewinnreserven) in Stammkapital um.
  • Notarieller Beschluss der Aktionäre und Geschäftsführer: Dieser formale Beschluss ist für die Durchführung der Kapazitätserhöhung notwendig.
    Die rechtliche Dokumentation sollte von einem Rechtsberater erstellt werden.

Die Kapitalaufstockung muss nach den Vorschriften über die GmbH vor der Umwandlung durchgeführt werden. Die GmbH muss tatsächlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Mittel verfügen.

Grundsatz der Kontinuität der Mitgliedschaft

Eine korrekte Bewertung der umzuwandelnde GmbH ist entscheidend, um die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter einer GmbH zu wahren. Es muss sichergestellt sein, dass die Kapitalanforderungen für die AG erfüllt sind und das erforderliche Mindestkapital einer AG von CHF 100’000, wovon mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein müssen, vollumfänglich gedeckt ist. Eine Gesellschaft mit einer Kapitalunterdeckung kann sich nicht in eine andere Gesellschaft mit ebenfalls ungedecktem Kapital umwandeln.

Alternativen zur Umwandlung AG in GmbH oder umgekehrt

Falls die Umwandlung nicht die beste Option für euer Unternehmen ist, gibt es Alternativen:

  • Fusionen: Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen, ohne die Rechtsform zu ändern.
  • Holding-Strukturen: Bildung einer Dachgesellschaft, die verschiedene Rechtsformen vereinen kann.

Wie Sie die Umwandlung erfolgreich meistern

  1. Sorgfältige Planung: Ein detaillierter Umwandlungsplan ist notwendig, der die Interessen der Gesellschafter wahrt. Der Plan muss die Gesellschaft vor und nach der Umwandlung beschreiben.
  2. Sachgemässe Prüfung: In der Regel ist eine Umstrukturierungsprüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten erforderlich, wobei KMUs unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten können.
  3. Rechtzeitige Information und Kommunikation: Die Gesellschafter müssen vor der Beschlussfassung über die Umwandlung umfassend informiert werden, mittels Einsicht in den Umwandlungsplan, den Umwandlungsbericht und den Prüfungsbericht. Die Gesellschafter müssen der Umwandlung formell zustimmen.
  4. Korrekte Durchführung des Anmeldeprozesses: Die Umwandlung muss beim Handelsregister angemeldet werden, mit allen erforderlichen Dokumenten, wobei auf die Einhaltung der Formvorschriften geachtet werden muss. Die Anpassung der Statuten an die Rechtsform der AG und die Anmeldung beim Handelsregister sind ebenfalls zu beachten. Die Anmeldung muss von den zuständigen Organen (Verwaltungsrat) unterzeichnet werden.
  5. Kosten: Die Umwandlung ist mit Kosten verbunden, die insbesondere das Erstellen des Umstrukturierungsberichtes und die Prüfung der Umwandlung durch einen Transaktionsprüfer umfasst. Zusätzlich entstehen Kosten für die öffentliche Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.

Fazit: Wann lohnt sich die Umwandlung?

Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bietet zahlreiche Chancen, aber auch Risiken. Unternehmen, die wachsen und neue Finanzierungswege erschliessen möchten, sollten diesen Schritt sorgfältig prüfen. Ein gut geplanter Prozess ist der Schlüssel zum Erfolg.

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