Vectra Advisors sind eure erste Wahl für die Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft in der Schweiz. Unsere LAWYERS+ unterstützen euch unkompliziert und pragmatisch bei jedem Anliegen. Nehmt mit uns Kontakt auf, um loszulegen!

Plant ihr die Umwandlung eurer GmbH in eine AG?
Durch die Umwandlung eurer GmbH in eine Aktiengesellschaft („GmbH in eine AG umwandeln“) erhöht ihr das Ansehen am Kapitalmarkt, erweitert den Gesellschafterkreis über handelbare Aktien, erleichtert künftige Kapitalerhöhungen und vereinfacht die Nachfolge- sowie Beteiligungsstruktur – ohne eine Neugründung vornehmen zu müssen.
Kurz erklärt: Was ist die Umwandlung einer GmbH in eine AG?
Die Umwandlung einer GmbH nach Art. 58 ff. Fusionsgesetz (FusG) ist ein gesetzlich geregelter Formwechsel, bei dem sämtliche Aktiven und Passiven eurer umzuwandelnden GmbH als Gesamtheit auf die neue Aktiengesellschaft übergehen. Das Stammkapital wird in Aktienkapital (mindestens CHF 100’000, davon mindestens CHF 50’000 einbezahlt) umgewandelt, ein Umwandlungsplan und ein Umwandlungsbericht werden erstellt, die öffentliche Beurkundung erfolgt vor dem Notar und die Eintragung ins Handelsregister schliesst den Vorgang ab. Bestehende Gesellschafter erhalten Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechte an der AG; zusätzliche Kosten für eine Neugründung entfallen.

Was ihr erwarten könnt:
Umfassende Beratung
Rechtssichere Unterlagen
Individuelle Begleitung
Klare Preise
CHF 2’500
(zzgl. MwSt., Notariats- und Registergebühren exkl.)
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FAQ: Häufige Fragen zur Umwandlung GmbH in AG
Für die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft (AG) müssen verschiedene Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine Bilanz, die nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, sowie der Nachweis, dass die GmbH tatsächlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Mittel verfügt. Zusätzlich müssen die Kapitalanforderungen für die AG erfüllt sein – das Aktienkapital der AG beträgt mindestens CHF 100’000, das Mindestkapital einer AG beträgt CHF 50’000, welches direkt einbezahlt werden muss.
Die Umwandlung von einer GmbH erfolgt durch einen formellen Rechtsformwechsel. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Umwandlung gegeben sind. Dazu braucht es unter anderem:
- eine fundierte Vorbereitung der Umwandlung,
- eine schriftliche Beschlussfassung über die Umwandlung durch die Gesellschafter einer GmbH,
- die Erstellung eines Umwandlungsberichts, in dem Zweck und die Folgen erläutert und begründet werden,
- sowie die Eintragung in das Handelsregister, bei der die AG entsteht und die GmbH in der Regel erlischt.
Sobald die Aktiengesellschaft eingetragen ist, ist der Umwandlungsvorgang abgeschlossen.
Die AG bietet viele Vorteile, darunter ein höheres Ansehen als eine GmbH, und im Gegensatz zur GmbH eine leichtere Beteiligung durch Ausgabe von Aktien und flexiblere Nachfolgelösungen. Zudem bleibt bei richtiger Planung die Wahrung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte erhalten. Auch die Möglichkeit zur Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital in Aktien ist ein strategischer Vorteil. Bei der GmbH müssen die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sein, was bei den Aktionären der AG nicht der Fall ist. Dies ist ein entscheidender Vorteil im Falle der Durchführung einer Finanzierungsrunde.
Wenn die GmbH ihr Kapital für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erhöhen muss, erfolgt zunächst eine Kapitalerhöhung. Oft muss frei verwendbares Eigenkapital in Aktienkapital umgewandelt werden. Wichtig: Der Zeitpunkt der Umwandlung muss mit einer aktuellen Bilanz (nicht älter als 6 Monate) abgestimmt sein.
Die Kosten betragen je nach Komplexität mehrere Tausend Franken. Neben den Beratungskosten sind zusätzlich Kosten verbunden mit dem Notar, dem Handelsregister, der Revision und der Beurkundung. Unsere Services bieten eine transparente Checkliste, damit ihr die Umwandlung formell korrekt und effizient durchführen könnt – ohne böse Überraschungen.


