GmbH gründen in der Schweiz: Wichtige Aspekte

Wollt ihr ein Unternehmen gründen und eure Geschäftsidee in eine GmbH verwandeln? In unserem Guide erfahrt ihr alles zur GmbH-Gründung. Legt los und macht eure Vision zur Realität!

Einführung in die GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in der Schweiz eine weitverbreitete Rechtsform, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv ist. Die GmbH vereint Merkmale von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Sie ist eine eigenständige juristische Person und die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingezahlten Kapital. Damit ist das Risiko auf die Höhe der Einlagen begrenzt, was für viele Gründer einen entscheidenden Vorteil darstellt.

Passt die GmbH für euer Unternehmen?

Die Entscheidung, ob eine GmbH die richtige Rechtsform für euer Unternehmen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die zu berücksichtigen sind:

Vorteile:

    • Geringes Grundkapital: Für die Gründung einer GmbH ist ein Kapital von mindestens CHF 20’000 erforderlich, was sie für viele Gründer attraktiv macht. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist dies eine geringe Einstiegshürde.
    • Beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt. Dies bietet den Vorteil, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz geschützt ist.
    • Freie Namenswahl: Der Firmenname ist grundsätzlich frei wählbar, solange «GmbH» enthalten ist, was individuelle Markenbildung ermöglicht.
    • Einfacher Gründungsprozess:  Eine GmbH kann von nur einer Person gegründet werden, was den Gründungsprozess vereinfacht.
    • Einfache Umwandlung: Die Möglichkeit, eine GmbH ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, bietet Flexibilität für zukünftige Wachstumspläne. Dies erleichtert den Übergang zu einer anderen Rechtsform, falls das Unternehmen expandiert. Mehr Informationen zur Umwandlung findet ihr in unserem Blog: «Umwandlung GmbH-AG: So geht’s richtig!»

Nachteile:

    • Höhere Gründungskosten: Die Kosten für die Gründung einer GmbH sind höher als z.B. bei einem Einzelunternehmen.
    • Öffentliche Informationen: Angaben zu Gesellschaftern, Kapital und Einlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
    • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die GmbH erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, einschliesslich der Führung von Protokollen, Gesellschafterversammlungen und der Einreichung von Steuerformularen. Diese bürokratischen Anforderungen können zeitaufwendig und kostenintensiv sein.

 

Nach dem Abwägen der Vor- und Nachteile einer GmbH habt ihr das Gefühl, dass diese Rechtsform nicht ganz zu euren Bedürfnissen passt? Dann könnte eine Aktiengesellschaft die bessere Wahl für euch sein. Mehr Informationen zur Aktiengesellschaft findet ihr in unserem Blog: «AG gründen in der Schweiz: ein ultimativer Guide»

Gründungskosten und Dauer

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH? Die Kosten für die Gründung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die öffentliche Beurkundung der Statuten und die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister sind unvermeidliche Ausgaben. Hinzu kommt ggf. rechtliche Unterstützung zwecks Erstellung der Gesellschaftsunterlagen und Beratung zu ausgewählten Themen. Insgesamt können die Gründungskosten somit etwa zwischen CHF 2’000 und CHF 5’000 liegen.

Die Dauer des Gründungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann jedoch in der Regel bis zu sechs Wochen dauern, bis alle Formalitäten abgeschlossen sind und die GmbH im Handelsregister eingetragen ist.

Checkliste zur Gründung einer GmbH in der Schweiz
    1. Vorbereitung: Zunächst wird eine Geschäftsidee entwickelt und ein Business-Plan erstellt. Danach folgt die Aufstellung eines Finanzierungsplans sowie die Wahl eines Firmennamens, der den Zusatz «GmbH» enthält. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Mindeststammkapital von CHF 20’000 verfügbar ist.
    2. Einzahlung des Stammkapitals: Das Stammkapital von mindestens CHF 20’000 wird auf ein Sperrkonto bei einer Bank überwiesen, und eine Bestätigung über die erforderliche Einzahlung wird ausgestellt.
    3. Organe bezeichnen: Bei der Gründung einer GmbH müssen grundsätzlich drei Organe benannt werden: die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und ggf. die Revisionsstelle.
      • Die Gesellschafterversammlung entscheidet, was mit dem Gewinn passiert, genehmigt den Jahresbericht und wählt die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung, die von der Versammlung gewählt wird, kann aus den Gründern oder Drittpersonen bestehen.
      • Die Geschäftsführung einer GmbH wird meist von den Gesellschaftern oder von ihnen bestimmten Personen übernommen. Diese Geschäftsführer leiten das Unternehmen, vertreten es nach aussen und erfüllen gesetzliche sowie administrative Aufgaben.
      • Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden: eine Bilanzsumme von CHF 20 Millionen, ein Umsatzerlös von CHF 40 Millionen oder durchschnittlich 250 Vollzeitstellen. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, reicht in der Regel eine eingeschränkte Revision aus. Zudem können die Gesellschafter einstimmig auf eine Revision verzichten, sofern keine gesetzlichen oder statutarischen Gründe dagegen sprechen.
    1. Statuten: Es sind die Statuten festzuhalten, die u.a. den Firmensitz, den Zweck, die Geschäftsführung und das Stammkapital festlegen.
    2. Eintragung ins Handelsregister: Nachdem ein Notar die Gründungsurkunde öffentlich beurkundet und die Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen beglaubigt hat, wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Nach erfolgreicher Eintragung erhält man den Handelsregisterauszug, der den offiziellen Nachweis der Existenz der GmbH darstellt.
    3. Weitere Anmeldungen: Unter Umständen sind Anmeldungen bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, Pensionskasse) und den Steuerbehörden erforderlich. Je nach Branche können bestimmte Genehmigungen oder die Einholung einer Lizenz nötig sein. Eine frühzeitige Klärung der Pflichten wird empfohlen, um Nachteile zu vermeiden.

 

Insgesamt bietet die GmbH viele Vorteile wie die begrenzte Haftung und das geringe Stammkapital. Es sind aber auch einige Nachteile zu berücksichtigen, wie höhere Gründungskosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Einzelunternehmen oder einer einfachen Gesellschaft. Ob sie die richtige Rechtsform ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.

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